Unsere Leihbedingungen





Die Ausleihmöglichkeit kann nur über ofiziellen Körperschaften (Museen, Vereine, Gemeinden usw...) bestehen .

Das Museum übernimmt die Versand oder Transportkosten zusätlich zur Ausleihgebühr. Diese Kosten werden je nach dem Modell und dem Reiseziel ermittelt.

Das Museum verpflichtet sich, das Modell geschütz in einer Vitrine oder in einem Bereich, der vom Publikum nicht unmittelbar zugänglich ist, auszustellen.

Die Ausleihe ist zeitlich auf die Dauer der Sonderausstellung begrenzt und sollte normalerweise die Frist von einem Jahr nicht überschreiten.

Sollte es während der Ausleihfrist zur Beschädigung oder zur Zerstörung des Modells kommen, verpflichtet sich das Museum die Reparaturkosten zu übernehmen (bis zur Höhe der angegebenenVerkaufsumme im Fall einer totalen Zerstörung).

Über die Ausleihe unserer Modelle wird ein Leihvertrag abgeschlossen, Mietgebühr und anfallende Kosten (Transport, usw...) sind bei Vertragabschluss fällig.